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Arbeitnehmerveranlagung

Sie als DienstnehmerIn oder PensionistIn sollten nicht verabsäumen beim Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung durchführen zu lassen. Das Formularblatt können Sie gerne von unserer Homepage herunterladen, somit haben Sie schon eine Grundlage zur Zusammenstellung Ihrer Rechnungen und Bestätigungen für uns! Haben Sie für die fünf vorangegangenen Jahre noch keine Arbeitnehmerveranlagung beantragt, dann machen Sie es jetzt mit unserer Unterstützung!

Für KleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit,
sich vom Finanzamt über die so genannte Negativsteuer bis zu 200 EUR zu holen.

Die automatische Arbeitnehmerveranlagung von amtswegen ersetzt die Antragsveranlagung nicht, denn es werden hier nur gemeldete Spenden und Kirchensteuer berücksichtigt.

Fragen Sie uns! Wir machen Ihnen gerne nach Durchsicht Ihrer Unterlagen
ein Pauschalangebot ab 100,00 EUR pro Jahr.

Das Formular können sie hier downloaden!

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